RS-Mietservice Inhaber: Robert Spies

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern bei RS Mietservice

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten und Anhängern (nachfolgend „Bedingungen" genannt) gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Maschinen, Geräten, Anhängern und sonstigen beweglichen Sachen.

1.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Vorrangig vor diesen Bedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle unsere Angebote unverbindlich.

2.2 Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden.

2.3 Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Mietvertrag abweichende mündliche Abreden zu treffen.

2.4 Die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen enthaltenen Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

2.5 Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

3. Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug

3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten.

3.2 Der Mieter hat dem Vermieter den Einsatzort genau anzugeben und unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.

3.3 Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden.

3.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften strikt zu beachten.

3.5 Der Vermieter hat jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen.

4. Versand und Rückgabe des Mietgegenstandes

4.1 Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter hat den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr zurückzuliefern.

4.2 Verbrauchte Kraft- und sonstige Betriebsstoffe sowie fehlendes Zubehör gehen zu Lasten des Mieters.

5. Mietdauer

5.1 Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

5.2 Der Zeitaufwand für Wartungs- und Pflegearbeiten während der Mietzeit wird zur Mietzeit gerechnet.

6. Montage

6.1 Die Montage und Demontage der Mietgegenstände wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart, vom Mieter eigenverantwortlich ausgeführt.

6.2 Im Falle einer abweichenden Vereinbarung wird das Personal zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

7. Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Kraft- und Betriebsstoffe sind im Mietpreis nicht enthalten.

7.2 Die Berechnung des Mietzinses erfolgt auf Tagesbasis. Für die Berechnung der Tagesmiete wird eine Schichtzeit von 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt.

7.3 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, hat der Mieter ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

8. Mietvorauszahlungen, Kaution

8.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Mietvorauszahlungen und eine Mietkaution zu verlangen.

8.2 Der Mieter tritt seine etwaigen Ansprüche gegen Dritte in Höhe des Mietpreises an den Vermieter ab.

9. Pflichten des Mieters

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und falschem Gebrauch zu schützen und die Wartung und Pflege durchzuführen.

9.2 Sind Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten notwendig, hat der Mieter diese dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

9.4 Der Mieter darf einem Dritten keine Nutzungsrechte an dem Mietgegenstand einräumen.

10. Mängel und Haftung

10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den Verlust.

10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe anzuzeigen.

10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung geltend machen.

11. Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, insbesondere wenn der Mieter mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten in Verzug ist oder den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß wartet.

12. Versicherung – Selbstbeteiligung

Der Vermieter schließt in der Regel eine Kaskoversicherung ab. Nicht eingeschlossen sind Diebstahl, Unterschlagung sowie Gewaltschaden. Der Selbstbehalt bei Beschädigungen wird in 4 Klassen eingeteilt (A: 300€, B: 1.000€, C: 2.000€, D: 4.000€). Diebstahl und Beschädigung müssen unverzüglich der Polizei und dem Vermieter angezeigt werden.

13. Kauf/Mietkauf

Der Kauf oder Mietkauf eines Mietgegenstandes ist nur möglich, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann ist, unser Geschäftssitz.

15. Vertragslücken

Sollte sich eine Regelungslücke in diesem Vertrag herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

Stand: 05-2025